Sparten- / Gästebeiträge 2019 für die Sparte Tennis
Der jeweilige Beitrag des Hauptvereines kommt hinzu (in Klammer). Stand April 2018
Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres
130 € (49 € / 38 € Rentner)
Paare ab Vollendung des 18. Lebensjahres
200 € (72 €)
Jugendliche (Schüler, Auszubildende, Studenten) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
30 € (38 €)
Familie mit Kindern in Schule, Ausbildung, Studium
220 € (83 €)
Spieler, die unsere Mannschaften ergänzen und Mitglied eines anderen Tennisvereins sind
50 € (49 € / 38 € Rentner)
Schnupper-Angebote:
Spieler, die in die Sparte Tennis neu eintreten zahlen im Aufnahmejahr
70 € (plus HV-Beitrag)
Paare, die in die Sparte Tennis neu eintreten zahlen im Aufnahmejahr
90 € (plus HV-Beitrag)
Familien, die in die Sparte Tennis neu eintreten zahlen im Aufnahmejahr
100 € (plus HV-Beitrag
Im Folgejahr entsprechenden Jahresbeitrag zzgl. HV-Beitrag
Jahresgästekarte:
Für Mitglieder anderer Tennisvereine bei erforderlichem Nachweis
100 €
Gästespieler-Regelung:
10 € pro Spieler/Stunde bzw.
20 € pro Platz/Stunde
Jeder Gast zahlt bar im Voraus pro Spiel / Stunde 10 €.
Bei 2 oder mehr Gästen auf demselben Platz sind 20 € zu zahlen.
Bezahlt wird entweder beim Vereinswirt (Vereinsgaststätte) oder an ein Mitglied der Tennissparte.
Quittung als Gästekarte am Belegplan/Zeit stecken. Geld und Quittungskopie in den Umschlag geben und in den Briefkasten (Weiß) einwerfen.
Dann wünschen wir viel Spaß beim Spiel.
Zuwiderhandlungen werden nicht toleriert !
Auszug AGBs Hauptverein:
Eine Kündigung muss zwingend schriftlich an die Adresse des Hauptvereines zum Jahresende erfolgen.
Der Beitragseinzug für den Hauptverein erfolgt zum 15. Februar eines Jahres, für Neumitglieder während des laufenden Kalenderjahres.
Der Beitragseinzug für die Sparte Tennis erfolgt zum 15. März eines Jahres, bei Neumitgliedern erfolgt auch hier der Einzug während des laufenden Kalenderjahres.
Es ist grundsätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Änderungen der Bankverbindung sind dem HV/Vorstand umgehend mitzuteilen. Mehrkosten durch Stornogebühren werden dadurch vermieden.
Eine Stornierung eines bereits abgebuchten Beitrages kann nicht als Kündigung anerkannt werden.