1. FC Gunzenhausen e.V.
Abteilung Tennis
- - - das Jugendtraining startet am Dienstag den 29.4.2025. Die neuen Trainingszeiten sind Dienstag und Freitag ab 17. - 18. Uhr ! - - -

Sparten- / Gästebeiträge für die Tennis-Abteilung

Jahresbeitragssätze 1. FC Gunzenhausen Hauptverein (HV) / Sparte Tennis / Schnupperbeitrag 1. Saison (SB)

Kinder bis 15 Jahre -  HV 33€ / Tennis 30€  / SB 30€

Jugendliche bis 18 Jahre -  HV 40€ / Tennis 30€  / SB 30€

Erwachsene ab 18 Jahre -  HV  61€ / Tennis  130€  / SB 70€

Rentner, Versehrte, Studenten bis 25.J -  HV 48 € / Tennis 130€  / SB 70€ 

Paare  - HV 90 € / Tennis 200€  / SB 90€

Familien (2 Erw. u. Kinder bis 18 J) -  HV 104€ / Tennis 220€  / SB 100€

Für Teilnehmer des Schnupper-Programmes tritt ab der 2. Saison der Spartenbeitrag Tennis in Kraft !

Beim Hauptverein fällt eine einmalige Verwaltungspauschale in Höhe von 10 € pro Person an.

Mai 2026

Jahresgästekarte:

Für Spieler*innen anderer Tennisvereine mit erforderlichem Nachweis (außer Spielgemeinschaft) 100 €

 

Gästespieler-Regelung:

10 € pro Nutzer/Stunde bzw. 20 € pro Platz/Stunde

Jeder Gast zahlt bar im Voraus pro Spiel / Stunde 10 €.
Bei 2 oder mehr Gästen auf demselben Platz sind 20 € zu zahlen.
Bezahlt wird entweder beim Vereinswirt (Vereinsgaststätte) oder an ein Mitglied der Tennissparte.

Quittung als Gästekarte am Belegplan/Zeit stecken. Geld und Quittungskopie in den Umschlag geben und in den Briefkasten (Weiß) einwerfen.
Dann wünschen wir viel Spaß beim Spiel.

Zuwiderhandlungen werden nicht toleriert !

 

Auszug AGBs Hauptverein:

Eine Kündigung muss zwingend schriftlich an die Adresse des Hauptvereines zum Jahresende erfolgen.
Der Beitragseinzug für den Hauptverein erfolgt zum 15. Februar eines Jahres, für Neumitglieder während des laufenden Kalenderjahres.
Der Beitragseinzug für die Sparte Tennis erfolgt zum 15. März eines Jahres, bei Neumitgliedern erfolgt auch hier der Einzug während des laufenden Kalenderjahres.
Es ist grundsätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Änderungen der Bankverbindung sind dem HV/Vorstand umgehend mitzuteilen. Mehrkosten durch Stornogebühren werden dadurch vermieden.
Eine Stornierung eines bereits abgebuchten Beitrages kann nicht als Kündigung anerkannt werden.