Sparten- / Gästebeiträge 2019 für die Sparte Tennis
Zum Spartenbeitrag kommt der jeweilige Beitrag des Hauptvereine hinzu (in Klammer). Stand März 2025
Jugendliche (Schüler, Auszubildende, Studenten) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 30 € (38 €)
Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres 130 € (49 € / 38 € Rentner*innen)
Paare ab Vollendung des 18. Lebensjahres 200 € (72 €)
Familie mit Kindern in Schule, Ausbildung, Studium 220 € (83 €)
Spieler, die unsere Mannschaften ergänzen (in Spielgemeinschaft) 50 €
Schnupper-Angebote:
Spieler*innen, die in die Sparte Tennis neu eintreten zahlen im Aufnahmejahr 70 € (49 €)
Paare, die in die Sparte Tennis neu eintreten zahlen im Aufnahmejahr 90 € (72 €)
Familien, die in die Sparte Tennis neu eintreten zahlen im Aufnahmejahr 100 € (83 €)
Im Folgejahr entsprechenden Jahresbeitrag zzgl. HV-Beitrag
Jahresgästekarte:
Für Spieler*innen anderer Tennisvereine mit erforderlichem Nachweis (außer Spielgemeinschaft) 100 €
Gästespieler-Regelung:
10 € pro Nutzer/Stunde bzw. 20 € pro Platz/Stunde
Jeder Gast zahlt bar im Voraus pro Spiel / Stunde 10 €.
Bei 2 oder mehr Gästen auf demselben Platz sind 20 € zu zahlen.
Bezahlt wird entweder beim Vereinswirt (Vereinsgaststätte) oder an ein Mitglied der Tennissparte.
Quittung als Gästekarte am Belegplan/Zeit stecken. Geld und Quittungskopie in den Umschlag geben und in den Briefkasten (Weiß) einwerfen.
Dann wünschen wir viel Spaß beim Spiel.
Zuwiderhandlungen werden nicht toleriert !
Auszug AGBs Hauptverein:
Eine Kündigung muss zwingend schriftlich an die Adresse des Hauptvereines zum Jahresende erfolgen.
Der Beitragseinzug für den Hauptverein erfolgt zum 15. Februar eines Jahres, für Neumitglieder während des laufenden Kalenderjahres.
Der Beitragseinzug für die Sparte Tennis erfolgt zum 15. März eines Jahres, bei Neumitgliedern erfolgt auch hier der Einzug während des laufenden Kalenderjahres.
Es ist grundsätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Änderungen der Bankverbindung sind dem HV/Vorstand umgehend mitzuteilen. Mehrkosten durch Stornogebühren werden dadurch vermieden.
Eine Stornierung eines bereits abgebuchten Beitrages kann nicht als Kündigung anerkannt werden.